Angeln

Der Regenfluss

Vor unserem Landhotel Schwalbenhof fließt der Fluss Regen mit einer durchschnittlichen Breite von 25m und einer wechselnden tiefe von 50cm bis 6m. Die Wasserqualität ist so gut, dass sich Steinfliegen und Mühlkoppen wohlfühlen.

Der Regen beeinhaltet alle Fischarten bis hin zu grossen Welsen. Ruhige Seitenarme laden ein zum Relaxen. Die Angelplätze sind durchwegs gut anfahrbar.

Der Satzdorfer See...

liegt ungefähr 4 km von unserem Haus entfernt. Die grösse von 25ha Fläche bietet genügend Platz, um ungestört den Angelurlaub zu verbringen. 

Der Fischbesatz ist:

  • Forellen
  • Hecht
  • Zander
  • Waller
  • Karpfen ( Spiegel,-Schuppen,-Graskarpfen)

in der Fotogalerie finden Sie weitere Fotos.


die See-Rekorde (Kapitale Fänge)

  • Karpfen: 18,5 kg
  • Schleie: 4,6 kg
  • Brachse: 5,6 kg
  • Regenforelle: 4,0 kg
  • Zander: 5,5 kg
  • Hecht: 13,0 kg
  • Waller: 41,0 kg
  • Amur: 16,5 kg



unsere Serviceleistungen

  • Fische frosten
  • Köder kühlen
  • Fische schuppen
  • Entsorgung der Innereien
Gute Angelshops finden Sie in der näheren Umgebung von Chamerau.

Preise für Wochenkarten

Strecke I: Ab Haus Schwalbenhof auf 8km

60,-€

Strecke II: Fliegenstrecke Schwalbenhof 100,-€
Strecke III: In 3km Entfernung, ein 25 Hektar großer See mit herrlichem Bestand an Waller, Hecht, Zander, Schleien, Karpfen usw. 30,-€

Preise für Tageskarten

Strecke I: Ab Haus Schwalbenhof auf 8km

13,0€

Strecke II: Fliegenstrecke Schwalbenhof 20,-€
Strecke III: In 3km Entfernung, ein 25 Hektar großer See mit herrlichem Bestand an Waller, Hecht, Zander, Schleien, Karpfen usw. 10,-€

Allgemeine Bestimmungen am Regen

  • Zur Ausübung der Fischwaid ist neben dieser Erlaubnis auch ein von der Verwaltungsbehörde ausgestellter, gültiger Fischereischein erforderlich.
  • Das Anfüttern ist nur in geringem Umfang während des Angelns erlaubt.
  • Erlaubt ist das Fischen mit 2 Handangeln, davon nur eine für Raubfischfang (ab 01. Juni).
  • Das Fischen ist erlaubt von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 1/2 Stunden nach Sonnen-untergang. Das Nachtangeln ist nur erlaubt bis 1.00 Uhr Sommerzeit auf Aale, Ruten und Waller.
  • Je Tag dürfen von Waller, Hecht, Zander, Karpfen, Schleie und Barbe insgesamt nur höchstens 2 Fische, zusätzlich bis zu 4 Weißfische, gefangen und mitgenommen werden.
  • Diese Beschränkung gilt auch für Köderfische (max. 8 Stück).
  • Es ist verboten, einem Begleiter die Angel zur Führung zu übergeben. Untermäßige Fische sind ins Wasser zurückzugeben. Fischen mit lebenden Köderfischen verboten!
  • Bei Verwendung von Blinkern, Wobbern, Schlepp- und Spinnsystemen darf der künstliche oder tote Köder mehrere Haken haben.
  • Jede ungesetzliche Fischereiausübung ist verboten, unbedingt sind die Bestimmungen zum Schutz der Tiere zu beachten. Insbesondere ist jegliches Quälen der Tiere verboten.
  • Das Biwakieren und Lagern am Fischwasser ist nicht erlaubt.
  • Verursachen Sie bitte keine Flurschäden. Das befahren von Wiesen, Feldern und Äckern ist verboten! Es könnte vom Grundstücksbesitzer Strafanzeige erstattet werden. Für eventuell angerichtete Schäden haftet in vollem Umfang der Erlaubnisscheininhaber.
  • Fischer sind Umweltschützer, verlassen Sie Ihren Angelplatz immer im sauberen Zustand.

Wenn Sie sich an den Fischgewässern immer waid- und sportgerecht verhalten, sind Sie stets ein gern gesehener Gast. Fischsterben sind unverzüglich der Polizei und dem Fischereiberechtigten,
Tel. 0 99 44/8 95 oder 0 99 71/3 93-100 zu melden.

 

Schonzeiten-/maße am Rädlinger (Satzdorfer) See

Hecht 60 cm 15.02.-30.04.
Zander 50 cm 15.03.-30.04.
Seeforelle 60 cm 01.10.-28.02.
Bachforelle 30 cm 01.10.-28.02.
Regenbogenforelle 30 cm 15.12.-15.04.
Karpfen 35 cm
Schleie 30 cm
Schied 40 cm
Waller 100 cm
Aal 50 cm
Graskarpfen ganzjährig
Silberkarpfen ganzjährig
Stör ganzjährig

 


Schonzeiten-/maße am Regen (14kb)
Allgemeine Bestimmungen am Regen (18kb)
Schonzeiten-/maße am Rädlinger See (15kb)

Schonzeiten-/maße am Regen

Äsche 35 cm 01.01.-30.04.
Hecht 60 cm 15.02.-15.05.
Huchen 70 cm 15.02.-31.05.
Nase 30 cm 01.03.-15.05.
Frauennerfling 30 cm 01.03.-30.06.
Zander 50 cm 15.03.-15.05.
Barbe 45 cm 01.05.-15.06.
Bachforelle 30 cm 01.10.-31.03.
Bachsaibling 30 cm 01.10.-31.03.
Seeforelle 60 cm 01.10.-28.02.
Seesaibling 30 cm 01.10.-28.02.
Blaufelchen 30 cm 15.10.-31.12.
Sandfelchen 30 cm 15.10.-31.12.
Regenbogenforelle 30 cm 15.12.-15.04.
Aal 40 cm keine Schonzeit
Karpfen 37 cm keine Schonzeit
Nerfling 30 cm keine Schonzeit
Rutte 30 cm keine Schonzeit
Schied/Rapfen 40 cm keine Schonzeit
Schleie 28 cm keine Schonzeit
Wels/Waller 80 cm keine Schonzeit
alle Weißfische 25 cm keine Schonzeit
Krebse/Muscheln ganzjährig geschont

 

Bestandsgefährdete Fischarten, Krebse und Muscheln dürfen das ganze Jahr über nicht gefangen werden. Die nach einer Empfehlung der Regierung Oberpfalz (Fachberater für Fischerei) zur Bekämpfung der Wasserpest eingesetzten pflanzenfressenden Fische (Gras- und Silberkarpfen) sind zu schonen. Werden Fische dieser Art (das gilt für jede Größe) gefangen, müssen diese unverzüglich zurückgesetzt werden. Der Fischereierlaubnisschein ist nicht übertragbar!

 

 


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